Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Abmahnung wegen Bootleg

Immer wieder werden Anbieter im Internet wegen des Vertriebs von sogenannten Bootlegs abgemahnt. Der Verstoß hat nicht selten erhebliche Kosten zur Folge. Wir erklären in unserem Beitrag, worum es geht und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sind.

Was sind Bootlegs?

Als Bootlegs werden grundsätzlich nicht autorisierte Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken bezeichnet. Häufig handelt es sich bei einem Bootleg um einen nicht autorisierten Konzertmitschnitt. Es gibt jedoch auch Bootlegs von Studioaufnahmen. Bootlegs sind meist nicht einfach Raubkopien, da die Inhalte auf offiziellen Platten der Urheber meist nicht erschienen sind.

Die Aufmachung und Qualität von Platten und CDs variiert bei Bootlegs erheblich. Während es sich zum Teil um Mitschnitte aus dem Publikum handelt und die Musik nur im Hintergrund zu erkennen ist, gibt es auch hoch professionell angefertigte Bootlegs, die direkt am Mischpult des Konzerts abgenommen wurden. Gerade diese hochwertigen Tonträger haben es mit entsprechenden Verpackungen auch schon in den offiziellen geschäftlichen Einzelhandel geschafft.

Youube-Video von Christian Solmecke zum Thema "Abmahnung wegen Bootleg".
Youube-Video: Abmahnung wegen Bootleg

Dies erklärt, warum es für den Verbrauchernicht zwangsläufig erkennbar ist, ob er eine offizielle CD bzw. Schallplatte oder ein inoffizielles Bootleg besitzt.

Der Umgang mit Bootlegs hat sich im Laufe der Zeit verändert. Schon früher wurde versucht, dem Geschäft mit inoffiziellen Releases Einhalt zu gebieten. Häufig wurde dies jedoch mit einer offiziellen Veröffentlichung getan, so veröffentlichte Frank Zappa unter dem Titel „Beat the Boots“ Inhalte, die zuvor als Bootleg verbreitet worden waren. Gleichzeitig waren Bands stolz darauf, wenn ein Bootleg von ihren Konzerten im Umlauf war. Heutzutage gehen Musiker unterschiedlich mit dem Thema Bootleg um. Einige Gruppen erlauben den kostenlosen Download, der Bootlegs oder Mitschnitte, die Ihnen bekannt sind. Damit soll verhindert werden, dass jemand Geld für ein Bootleg ausgibt. Andere Interpreten schützen ihre Musik mit juristischer Unterstützung und mahnen Anbieter von Bootlegs wegen Verstoßes gegen ihre Urheberrechte per Rechtsanwalt oder Kanzlei ab. Dies trifft sowohl die geschäftlichen Anbieter, als auch Verbraucher die nur Teile ihrer Plattensammlung verkaufen möchten. Erkennbar ist der ungebrochene Wille zu verhindern, dass jemand anderes mit der Musik illegal Geld verdient, indem er Tonträger verkauft.

Warum sind Bootlegs illegal?

PAn eine lattensammlung sind Kopfhörer angelehnt

Das Urheberrecht erlaubt es einem Künstler, das von ihm geschaffene Werk, als geistiges Eigentum, zu verteidigen. Die Bands haben also prinzipiell das Recht darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Konditionen ihre Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich dürfen sie entscheiden, wer die Aufnahmen als Tonträger verkauft und damit Geld verdient.

Wenn der Künstler das Werk selbst geschaffen hat, folgt dieses Recht aus § 17 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Jedoch kann auch der Interpret, der ein Stück nur aufführt nach § 77 UrhG unterbinden, dass Bild- oder Tonaufnahmen des Auftritts verbreitet werden. Schließlich darf der Urheber auch entscheiden, ob er das Werk veröffentlichen möchte, vgl. § 12 Abs. 1 UrhG. Diese Regelung ist vor allem für die Veröffentlichung von Studiosessions relevant. Diese weitreichenden Rechte werden durch ein Bootleg tangiert.

Wenn also ein Konzertmitschnitt verbreitet werden soll, dann ist grundsätzlich die Zustimmung des Berechtigten erforderlich. Nur dann ist ein erlaubter Vertrieb möglich. Wenn eine Zustimmung nicht erfolgt ist, dann kann der Rechteinhaber sein Urheberrecht wegen des Verstoßes mit verschiedenen Ansprüchen verteidigen. Nach § 97 UrhG steht dem Urheber ein Unterlassungs– und bei schuldhaften Verstößen auch ein Schadensersatzanspruch zu. Nach § 98 UrhG kann er darüber verlangen, dass die illegalen Tonträger an den Verletzten herausgegeben oder vernichtet werden. Unter Umständen können schon Urheberrechtsverletzungen eine Straftat gemäß § 106 UrhG darstellen und mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, allerdings wird nur selten eine Urheberrechtsverletzung der Staatsanwaltschaft gemeldet und von dieser verfolgt. Verbreiteter ist die private Rechtsdurchsetzung durch Rechtsanwälte, also die Verfolgung des Verstoßes mit Abmahnungen.

Das Urheberrecht gilt jedoch nicht grenzenlos. In bestimmten Fällen greifen Ausnahmetatbestände, die ein bestimmtes Verhalten erlauben. Die reine Wahrnehmung eines Werkes kann nicht mit dem Urheberrecht unterbunden werden. Wer also schon Bootleg- CDs besitzt, darf diese auch weiterhin anhören.

Man darf Bootlegs oder Bootleg- Tonträger jedoch nicht verkaufen, da dies eine urheberrechtlich geschützte Nutzungshandlung darstellt, die illegal ist, wenn nicht der Rechteinhaber, dies erlaubt hat.

Was haben Genesis, Phil Collins, Pink Floyd, Iron Maiden, Mötley Crue oder Böhse Onkelz gemeinsam?

Richtig, all diese Bands und Künstler haben Ihre Urheberrechte an Verwertungsgesellschaften abgetreten, die dann über Kanzleien wie z.B. “Sasse und Partner”, Gutsch & Schlegel oder “Zimmermann und Decker” Abmahnungen versenden.

Diese nicht autorisierten Tonaufnahmen und Mitschnitte, oftmals von Live-Konzerten (sog. Bootlegs), die über eBay und Amazon gehandelt werden, werden weiterhin rigoros verfolgt.

Mein Team und ich haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Betroffene vertreten und stehen Ihnen mit unserer Expertise jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE

Wir sind bekannt aus

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Warum darf ich normale CDs weiterverkaufen, Bootlegs aber nicht?

Anders als bei normalen CDs, greift der sog. Erschöpfungsgrundsatz  nicht beim Bootleg. Nach diesem Grundsatz soll der Urheber für ein Vervielfältigungsstück seines Werkes grundsätzlich nur einmal vergütet werden. Pro Tonträger soll also nur ein Beitrag anfallen und die Platten danach für den geschäftlichen Verkehr freigegeben werden. Diesem Konzept liegt die Überlegung zu Grunde, dass ein Gebrauchtmarkt für Platten oder Bücher rechtlich zulässig sein soll. Wer also alte Tonträger besitzt darf diese problemlos gebraucht verkaufen. Jedoch ist Voraussetzung für eine Erschöpfung, dass der Musiker an der ursprünglichen Markteinführung beteiligt war. Und diese Voraussetzung ist bei einem Bootleg nicht erfüllt, denn ein Bootleg wird ohne Autorisierung und ohne Bezahlung der Rechteinhaber veröffentlicht. Daher ist jeder Verkauf von einem Bootleg wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht zu verfolgen.

Was steht in der Abmahnung?

Die Abmahnung stellt ein effektives Mittel zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen dar. Wie oben dargestellt, dürfen die Bands die verlangen, dass keine Bootlegs verbreitet werden. Der Empfänger der Abmahnung wird also zur Unterlassung des Verstoßes gegen die Urheberrechte aufgefordert.

Die Abmahnungen werden meistens von spezialisierten Kanzleien versendet, wie zum Beispiel die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die massenweise  Abmahnungen aussprechen. Die Rechtsanwälte vertreten dabei meist Plattenlabel, die sich der Rechte an den betroffenen Musikstücken berühmen.

Mit der Abmahnung wird zuallererst der Unterlassungsanspruch begehrt. Es geht um eine Beseitigung des Verstoßes. Daher wird mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darin verpflichtet sich der Abgemahnte dann etwa dazu, keine Bootleg- Tonträger mehr anzubieten und für jeden erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Diese Vertragsstrafe ist so zu bemessen, dass  die Unterlassung der Aktivitäten bzw. der Wiederholung des Verstoßes gewährleistet ist. Es entsteht also ein Anspruch des Abmahners, für jeden neuen Fall des Verstoßes gegen die Urheberrechte des Verletzten eine Geldsumme zu verlangen.

Darüber hinaus wird meist vom Rechtsanwalt verlangt, die Abmahnkosten der beauftragten Kanzlei zu bezahlen. Dieser Ersatz der Abmahnkosten wird über die sog. Geschäftsführung ohne Auftrag begründet. Die Argumentation ist, dass den Adressaten der Abmahnungen durch die Rechtsanwälte die Chance gegeben wird möglichst kostengünstig und ohne teuren Gerichtsprozess durch Beseitigung des Verstoßes zu einem rechtmäßigen Verhalten zurückzukehren. Die Abmahnung ist also das geringste Übel um die Folgen des Verstoßes zu beseitigen und stellt ein Entgegenkommen der Rechtsanwälte des Verletzten dar.

Im Urheberrecht kann zumindest bei einem schuldhaften, das heißt vorsätzlichen oder fahrlässigen, Urheberrechtsverstoß Schadensersatz geltend gemacht werden. Dies erfolgt im Wege der sog. dreifachen Schadensberechnung. Danach darf der Berechtigte entscheiden, ob er vom Abgemahnten eine fiktive Lizenzsumme, den Verletzergewinn oder den tatsächlich aufgrund des Verstoßes entstandenen Schaden ersetzt bekommen möchte. Bei der Abmahnung kann es sein, dass direkt eine bestimmte Lizenzsumme oder ein Schuldanerkenntnis  verlangt wird, dessen Höhe zu einem späteren Zeitpunkt nach bestimmt wird. Es kann auch sein, dass mit der Abmahnung nur Auskunft über die geschäftlichen Aktivitäten des Anbieters des Bootlegs verlangt wird, damit sich der Abmahner darüber informieren kann, welche Schadensberechnung am lukrativsten ist. Diesem Auskunftsverlangen müssen die Täter des Verstoßes Folge leisten.

Was kann ich tun?

Wer eine Abmahnung wegen eines Bootleg erhalten hat, sollte diese ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen. Viele, die eine Abmahnung in ihrer Post finden, sind angesichts der hohen Streitwerte und Forderungen sehr verunsichert. Jedoch sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, sondern ruhig und mit entsprechender fachlicher Unterstützung einer Kanzlei die Situation bewerten.

Keinesfalls sollte man die Abmahnung einfach ignorieren und darauf hoffen, dass der Aufwand einer weiteren Verfolgung der Ansprüche dem Abmahner zu aufwendig ist. Denn wenn ein Anspruch tatsächlich besteht, ist die Abmahnung tatsächlich berechtigt und kann auch auf gerichtlichem Wege, meist mit deutlich höheren Kosten verfolgt werden. Davon muss der Abmahnungsempfänger nicht unbedingt sofort etwas mitbekommen, wenn etwa eine einstweilige Verfügung beantragt wird.

Rechtsanwältin berät einen unserer Mandanten zu einer Bootleg-Abmahnung

Auf der anderen Seite kann grundsätzlich auch nicht dazu geraten werden, die strafbewehrte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben und den geforderten Betrag einfach zu bezahlen. Denn die abmahnende Kanzlei bzw. der Rechtsanwalt wird in der Regel mit der Abmahnung keine besonders günstige Verpflichtungserklärung fordern. Sie wird vielmehr versuchen den weitest möglichen Bereich abzudecken. Eine Unterlassungserklärung kann daher, wenn sie abgegeben werden soll, meistens abgeändert werden. Mit dieser Modifizierung wird erreicht, dass sich der Verletzer nur zu den Dingen verpflichtet, die nötig sind, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Diese Modifikation sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen, da die Gefahr besteht, dass die Verpflichtungserklärung nicht weit genug reicht und den Unterlassungsanspruch nicht befriedigt. Dann kann der Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei, die die Abmahnung versendet hat, gerichtliche Schritte einleitet, die meist höhere Kosten zur Folge haben.

In manchen Fällen kann die Abmahnung als solche auch schon deswegen unwirksam sein, wenn darin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung verlangt wird, die über den Umfang des Verstoßes hinausgeht und dies nicht angegeben wird. Auch zur Überprüfung dieser Kriterien sollte ein Rechtsanwalt hinzu gezogen werden. Dabei muss der Rechtsanwalt insbesondere genau klären, warum die Abmahnung versendet wurde.

Die Abmahnkosten, also die Kosten, die der Rechtsanwalt bzw. seine Kanzlei für die Abmahnung berechnet, müssen durch den Abmahnungsempfänger ersetzt werden. Die Höhe dieser Kosten ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Das RVG gilt grundsätzlich für alle Rechtsanwälte in Deutschland. Der Streitwert entspricht dem wirtschaftlichen Interesse der Rechteinhaber an der der Verpflichtungserklärung. Dieses Interesse kann mit mehreren Tausend Euro beziffert werden, mit der Folgen, dass auch die Kosten für den Rechtsanwalt wegen der Abmahnung nicht unerheblich sind.

Jedoch kann nach § 97a Abs. 3 UrhG die Höhe des Streitwertes gedeckelt sein. Dies ist der Fall, wenn eine natürliche Person die Urheberrechtsverletzung nicht im geschäftlichen oder gewerblichen Bereich begeht und es sich nicht um einen wiederholten Verstoß handelt. Es wird daher auch häufig darum gestritten, ob ein Anbieter von Bootlegs dies gewerblich tut oder als reine Privatperson. Wenn die Kriterien erfüllt sind, kann der Ersatz von Rechtsanwaltskosten nur noch aus einem Gegenstandswert von 1000 Euro verlangt werden.

Auch der Schadensersatz, der wegen des Verstoßes gefordert wird, kann zu hoch angesetzt sein. Hier besteht meist ein Verhandlungsspielraum, mit dem man die Gesamtkosten der Abmahnung senken kann. Außerdem ist dieser Anspruch an ein Verschulden gebunden, sodass derjenige der nachweislich nicht wusste, dass es sich um ein rechtswidriges Bootleg handelte, etwa weil jemand die Plattensammlung seiner Eltern anbietet oder die CDs im normalen Einzelhandel erworben wurden, und wegen dieser Unkenntnis keine Fahrlässigkeit begründet ist, keinen Schadensersatz zahlen muss.

Fazit

Wie sich aus diesem Beitrag ergibt, begeht derjenige, der Bootlegs dem Verkehr anbietet und verkauft, in der Regel Urheberrechtsverletzungen, die von den berechtigten Inhabern oder durch beauftragte Rechtsanwälte mit der Abmahnung des Verstoßes verfolgt und unterbunden werden können. Die urheberrechtliche Abmahnung kann, ebenso wie eine möglicherweise folgende Vertragsstrafe, sehr teuer sein und sollte deswegen ernst genommen werden. Jedoch kann ein Rechtsanwalt helfen, die Auswirkung der Abmahnung zu begrenzen und zu minimieren. Ein Rechtsanwalt kann die geltend gemachten Ansprüche überprüfen und im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren, die Belastung für den Verletzer auf das Erforderliche reduzieren. Wir hoffen, dass unsere Kanzlei einen Beitrag zu Ihrer rechtlichen Beratung leisten kann.

Wir können Ihnen helfen

Sie haben eine Bootleg-Abmahnung erhalten und sind unsicher, wie Sie regieren sollen? Unser erfahrenes Rechtsanwalts-Team unterstützt Sie dabei, die Rechtslage zu klären und den Rechtsstreit schnell, sicher und kostengünstig zu beenden. 

Wir klären gemeinsam mit Ihnen gerne in unserem unverbindlichen und kostenfreien Erstberatungsgespräch alle wesentlichen Fragestellungen.

Rafaela Wilde Rechtsanwältin und Partnerin und Rechtsanwältin Renate Schmid im Fachgespräch

Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.